Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594)
SGB III§ 421g Vorübergehende Sonderregelung für anerkennungssuchende Fachkräfte im Inland
Stand: 07.01.2026
Wird zitiert von 93
Nach Gewicht
- BGH, 18.03.2010 – III ZR 254/09Private Arbeitsvermittlung: Wirksamkeit einer formularmäßigen Vereinbarung über die Pflicht des Auftraggebers zur Vergütungszahlung unabhängig von der Beschäftigungsdauer; Anwendbarkeit der maklerrechtlichen Regelung über die richterliche Herabsetzung der VermittlungsvergütungZitiert von 13
- BSG, 16.02.2012 – B 4 AS 77/11 RGrundsicherung für Arbeitsuchende - Vermittlungsgutschein - Ausschluss des Vergütungsanspruchs eines privaten Vermittlers - fehlende rechtzeitige Anzeige der Arbeitsvermittlung als Gewerbegegenstand - VerfassungsmäßigkeitZitiert von 10
- LSG Berlin-Brandenburg, 28.04.2016 – L 32 AS 2374/13Zitiert von 1
- EuGH, 05.10.2006 – C-208/05
- BSG, 06.04.2006 – B 7a AL 56/05 RArbeitsförderung: Kein Anspruch auf Vermittlungsvergütung bei Verflechtung zwischen Arbeitsvermittler und Arbeitgeber KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 37
- LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2016 – L 32 AS 3123/13Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- LSG Berlin-Brandenburg, 20.04.2022 – L 18 AL 35/20
- LSG Berlin-Brandenburg, 21.10.2020 – L 18 AL 68/18
- BSG, 17.09.2020 – B 4 AS 5/20 RGrundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistungen - Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein - Vergütungsanspruch des privaten Vermittlers - Pflicht zur Vorlage des OriginalgutscheinsZitiert von 6
93 Entscheidungen zu § 421g SGB III →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 421g SGB III zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Bundesagentur baut durch Zusammenwirken mit den Projektträgern des ESF Plus-Förderprogramms „IQ – Integration durch Qualifizierung“ ab dem 1. Januar 2026 das für die Übernahme notwendige Fach- und Erfahrungswissen zur Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung auf. Die Bundesagentur kann in diesem Zusammenhang in Absprache mit den Projektträgern auch selbst beraten.